B2B: Besteuerung virtueller Veranstaltungen am Ort des Verbrauchs

Ab 2025 ändert sich die Besteuerung virtueller Veranstaltungen im B2B-Bereich (Business-to-Business). Nach den neuen Regelungen der EU wird die Mehrwertsteuer dort erhoben, wo der Verbrauch durch das Unternehmen stattfindet. Diese Anpassung dient der Harmonisierung der Mehrwertsteuerregelungen innerhalb der EU.

Was bedeutet die neue Regelung?

Bisher wurde die Steuer bei virtuellen Veranstaltungen im B2B-Bereich oft am Standort des Veranstalters erhoben. Ab 2025 erfolgt die Besteuerung nun am Ort des Verbrauchs. Das bedeutet, dass die Steuer in dem Land abgeführt werden muss, in dem das teilnehmende Unternehmen ansässig ist.

Beispiele für betroffene Veranstaltungen

Die Regelung betrifft alle virtuellen Veranstaltungen, die für Unternehmen bereitgestellt werden, darunter:

Vorteile der Regelung

Die Neuregelung schafft Klarheit und Einheitlichkeit, da die Besteuerung am tatsächlichen Ort des Konsums erfolgt. Sie vermeidet Doppelbesteuerung und erleichtert Unternehmen die Steuerplanung bei der Teilnahme an Veranstaltungen in anderen EU-Ländern.

Was bedeutet das für Veranstalter?

Für Veranstalter virtueller Veranstaltungen ergeben sich einige neue Pflichten:

Praktische Tipps für Veranstalter

Die neuen Regelungen zur Besteuerung virtueller Veranstaltungen im B2B-Bereich stellen sicher, dass die Steuer dort abgeführt wird, wo der wirtschaftliche Nutzen entsteht. Veranstalter sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und ihre Abläufe entsprechend anzupassen.

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