Branchenbezogene Informationen
Gastronomie
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Anwendung ermäßigter Steuersätze:
In der Gastronomie gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Für Speisen zum Mitnehmen kann der ermäßigte Satz von 7% gelten, während vor Ort verzehrte Speisen dem regulären Satz von 19% unterliegen. -
Unterschied zwischen Speisen und Getränken:
Alkoholische Getränke werden generell mit 19% besteuert, unabhängig vom Ort des Verzehrs. -
Sonderregelungen:
Achten Sie auf temporäre Steuersenkungen oder -erhöhungen, die von der Regierung beschlossen werden können, wie z.B. die Senkung der Mehrwertsteuer während der COVID-19-Pandemie.
E-Commerce
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Versandhandelregelung:
Seit Juli 2021 gelten neue Regelungen für den Versandhandel innerhalb der EU. Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer des Ziellandes anwenden, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden. -
One-Stop-Shop (OSS):
Der OSS ermöglicht es Online-Händlern, ihre Umsatzsteuer für alle EU-Länder zentral zu deklarieren. -
Digitale Produkte:
Für digitale Dienstleistungen gelten besondere Regelungen. Die Mehrwertsteuer muss im Land des Verbrauchers abgeführt werden.
Dienstleistungen
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Ort der Leistungserbringung:
Bei Dienstleistungen ist der Ort der Leistung entscheidend für die Besteuerung. Innerhalb der EU gelten spezielle Regelungen für B2B und B2C Geschäfte. -
Reverse-Charge-Verfahren:
In bestimmten Fällen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU, schuldet der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer (Reverse-Charge). -
Ermäßigter Steuersatz:
Einige Dienstleistungen, wie z.B. kulturelle oder soziale Leistungen, können dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.