Mehrwertsteuerrechner · Glossar

Glossar zur Mehrwertsteuer

Die Wörter, die auf Rechnungen und im Mehrwertsteuerrechner stehen, in der Bedeutung des Umsatzsteuergesetzes.

Bemessungsgrundlage

Der Betrag, auf den der Prozentsatz angewendet wird. In der Regel das Entgelt ohne die Steuer selbst, also der Nettobetrag. Skonti und Rabatte mindern das Entgelt, durchlaufende Posten in echten Ausnahmefällen auch.

Brutto

Preis einschließlich Umsatzsteuer. Privatkunden sehen fast nur diesen Preis. Wer die Steuer herausrechnen will, teilt durch 1 plus Satz.

Istversteuerung

Die Umsatzsteuer entsteht erst mit der Bezahlung, nicht schon mit der Leistung. Das ist ein Wahlrecht für kleinere Unternehmen und einige freie Berufe, keine automatische Folge der Kleinunternehmerregelung.

Mehrwertsteuer

Der übliche Name für die Umsatzsteuer. Gemeint ist dieselbe Steuer. Der Name beschreibt die Wirkung: Jeder Unternehmer führt die Steuer auf seinen Ausgangsumsatz ab und zieht die Steuer aus seinen Eingängen als Vorsteuer ab. Übrig bleibt die Steuer auf den von ihm geschaffenen Mehrwert. Am Ende trägt sie der Verbraucher, der nichts abziehen kann.

Netto

Preis ohne Umsatzsteuer. Zwischen Unternehmern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist das der wirtschaftlich entscheidende Preis. Der Bruttobetrag ist für sie ein durchlaufender Posten, soweit der Abzug zusteht.

Nullsteuersatz

Ein Satz von 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG, derzeit vor allem für bestimmte Photovoltaikanlagen. Der Umsatz ist steuerbar und steuerpflichtig, die Steuer ist nur null. Der Vorsteuerabzug aus den zugehörigen Eingängen bleibt möglich. Das ist der Unterschied zur Steuerbefreiung.

Sollversteuerung

Der Normalfall. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.

Steuerbar und steuerpflichtig

Steuerbar ist ein Umsatz, der überhaupt unter das Gesetz fällt: im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens. Steuerpflichtig ist er, wenn keine Befreiung greift. Eine Befreiung lässt die Steuerbarkeit bestehen und setzt nur die Steuerpflicht aus.

Steuerfrei

Eine im Gesetz genannte Ausnahme, etwa in § 4 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer geschuldet. Im Gegenzug ist der Vorsteuerabzug aus den zugehörigen Kosten oft ausgeschlossen. Manche Befreiungen kann der Unternehmer aufgeben, um den Abzug zu behalten, etwa bei der Vermietung an einen anderen Unternehmer.

Umsatzsteuer

Der gesetzliche Name. Auf der Rechnung, in der Voranmeldung und im Bescheid steht Umsatzsteuer. Im Geschäft und in der Suche steht Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuer Rechner behandelt beide Wörter als dasselbe.

Vorsteuer

Die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, die ein zum Abzug berechtigter Unternehmer von seiner eigenen Steuerschuld abzieht. Ausführlich auf der Seite Vorsteuerabzug.

Quellen und Stand

Zuletzt auf diesen Seiten geprüft: 24. Oktober 2026.