B2C: Besteuerung von virtuellen Veranstaltungen am Wohnsitz des Teilnehmers

Ab 2025 gelten in Deutschland neue Regelungen zur Besteuerung virtueller Veranstaltungen im B2C-Bereich (Business-to-Consumer). Diese Änderungen richten sich nach den Vorgaben der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie und zielen darauf ab, die Besteuerung zu harmonisieren und den Wohnsitz des Verbrauchers als maßgeblichen Besteuerungsort festzulegen.

Was bedeutet die neue Regelung?

Bisher wurde die Mehrwertsteuer für virtuelle Veranstaltungen im B2C-Bereich an dem Ort erhoben, an dem der Veranstalter ansässig ist. Ab 2025 wird die Steuer nun am Wohnsitz des Teilnehmers erhoben. Das bedeutet, dass die Steuer in dem Land abgeführt werden muss, in dem der Verbraucher ansässig ist.

Beispiele für betroffene Veranstaltungen

Die Regelung betrifft alle virtuellen Veranstaltungen, die für Verbraucher bereitgestellt werden, darunter:

Vorteile der Regelung

Die Neuregelung schafft Klarheit und Einheitlichkeit, da die Besteuerung am tatsächlichen Ort des Konsums erfolgt. Sie vermeidet Doppelbesteuerung und erleichtert Unternehmen die Steuerplanung bei der Teilnahme an Veranstaltungen in anderen EU-Ländern.

Was bedeutet das für Veranstalter?

Für Veranstalter virtueller Veranstaltungen ergeben sich einige neue Pflichten:

Praktische Tipps für Veranstalter

Die neuen Regelungen zur Besteuerung virtueller Veranstaltungen im B2C-Bereich stellen sicher, dass die Steuer dort abgeführt wird, wo der wirtschaftliche Nutzen entsteht. Veranstalter sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und ihre Abläufe entsprechend anzupassen.

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