Mehrwertsteuerrechner · Differenzbesteuerung

Differenzbesteuerung

§ 25a UStG erlaubt bei bestimmten Waren, die Umsatzsteuer nur auf den Unterschied zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis zu rechnen. Gedacht ist das für Wiederverkäufer von Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten, wenn der Einkauf selbst ohne offene Vorsteuer war, etwa von einer Privatperson.

Beispiel

Einkauf von privat: 400 €. Verkauf an eine Privatperson: 595 € brutto. Die Differenz beträgt 195 €. Das ist der Bruttobetrag der Marge. Bei 19 % stecken darin 19/119 Steuer.

SchrittBetrag
Verkauf brutto595,00 €
Einkauf400,00 €
Differenz, brutto195,00 €
Darin Umsatzsteuer 19 %31,13 €
Differenz, netto163,87 €

195 € ÷ 1,19 = 163,87 €, die Steuer ist 31,13 €. Dieselbe Zerlegung macht der Mehrwertsteuerrechner für diese 195 €. Negative Differenz, also ein Verkauf unter dem Einkauf, führt zu keiner negativen Steuer.

Was die Rechnung anders macht

Die Steuer wird nicht offen ausgewiesen. Stattdessen enthält die Rechnung einen Hinweis auf die Differenzbesteuerung, etwa die Anwendung des § 25a UStG. Der Käufer kann aus einem solchen Beleg keine Vorsteuer ziehen. Wer die Regel anwendet, muss den Einkauf nachweisen können. Ohne Einkaufspreis oder bei einem Einkauf mit offener Vorsteuer bleibt es bei der normalen Besteuerung des ganzen Verkaufspreises.

Quellen und Stand

Zuletzt auf diesen Seiten geprüft: 24. Oktober 2026.