Pflichtangaben auf Rechnungen

Rechnungen sind ein essenzieller Bestandteil des Geschäftslebens und müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den gesetzlichen Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu entsprechen. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für Unternehmen und Selbstständige und dienen dazu, Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Steuerwesen zu gewährleisten.

Wichtige Pflichtangaben

Eine Rechnung muss gemäß § 14 UStG folgende Angaben enthalten:

Relevanz der Pflichtangaben

Das korrekte Ausweisen dieser Angaben ist nicht nur für die Steuerprüfung relevant, sondern auch Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Fehlen Angaben oder sind sie fehlerhaft, kann die Rechnung steuerlich nicht anerkannt werden und es drohen finanzielle Nachteile.

Besonderheiten bei Kleinbetragsrechnungen

Bei Rechnungen unter 250 Euro (inkl. Umsatzsteuer) gelten vereinfachte Anforderungen. In solchen Fällen genügt es, folgende Angaben zu machen:

Praktische Tipps

Die Einhaltung der Pflichtangaben auf Rechnungen ist entscheidend für einen reibungslosen Geschäftsablauf und die Vermeidung von Schwierigkeiten bei Steuerprüfungen. Durch vollständige und klare Rechnungen schaffen Unternehmen Transparenz und sichern sich wichtige steuerliche Ansprüche.

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