Mehrwertsteuerrechner · Grenze überschritten
Wenn die Kleinunternehmergrenze reißt
Die 100.000 € des laufenden Jahres sind keine Prognose mehr. Mit dem Umsatz, der sie überschreitet, endet die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
Ein Beispiel
Bis zu einem Auftrag liegen die vereinnahmten Entgelte des Jahres bei 96.000 €. Der nächste Auftrag bringt 8.000 € netto. Dieser Auftrag ist der erste steuerpflichtige Umsatz, nicht erst der Teil, der über 100.000 € hinausragt. Die 96.000 € davor bleiben in diesem Jahr steuerfrei. Ab dem Auftrag werden Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben, und es gelten die Erklärungspflichten der Regelbesteuerung.
Aus 8.000 € netto werden bei 19 % genau 1.520 € Umsatzsteuer und 9.520 € brutto. Ob der Kunde die Steuer als Vorsteuer ziehen kann, entscheidet, ob Sie den Nettopreis erhöhen oder den bisherigen Bruttopreis in Netto und Steuer zerlegen. Beides rechnet der Mehrwertsteuerrechner.
Was sich praktisch ändert
- Rechnungen enthalten Steuernummer oder USt-IdNr., den Satz, den Steuerbetrag und den Bruttobetrag. Der Hinweis auf § 19 UStG entfällt.
- Voranmeldungen kommen dazu, monatlich oder vierteljährlich, dazu die Jahreserklärung.
- Eingangsrechnungen ab diesem Zeitpunkt können Vorsteuer tragen, soweit die übrigen Voraussetzungen stimmen. Eine rückwirkende Öffnung aller alten Kosten ist damit nicht verbunden.
- Wer schon vorher Steuer ausgewiesen hat, obwohl die Befreiung galt, schuldet den ausgewiesenen Betrag nach § 14c UStG.
Die Grenzen im Zusammenhang stehen bei der Kleinunternehmerregelung.
Quellen und Stand
- § 12 UStG, Steuersätze, einschließlich des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen und der Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
- § 19 UStG, Kleinunternehmer.
- § 14 UStG, Rechnung.
- Europäische Kommission, Your Europe: Mehrwertsteuersätze. Die Tabelle auf dieser Seite folgt der Kommissionsliste, von der Kommission zuletzt am 13. Juli 2026 geprüft. Regionale Sätze, etwa Kanaren, Azoren, Madeira und griechische Inseln, bildet diese Liste nicht vollständig ab.
Zuletzt auf diesen Seiten geprüft: 24. Oktober 2026.