Mehrwertsteuerrechner · Grenze überschritten

Wenn die Kleinunternehmergrenze reißt

Die 100.000 € des laufenden Jahres sind keine Prognose mehr. Mit dem Umsatz, der sie überschreitet, endet die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Ein Beispiel

Bis zu einem Auftrag liegen die vereinnahmten Entgelte des Jahres bei 96.000 €. Der nächste Auftrag bringt 8.000 € netto. Dieser Auftrag ist der erste steuerpflichtige Umsatz, nicht erst der Teil, der über 100.000 € hinausragt. Die 96.000 € davor bleiben in diesem Jahr steuerfrei. Ab dem Auftrag werden Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben, und es gelten die Erklärungspflichten der Regelbesteuerung.

Aus 8.000 € netto werden bei 19 % genau 1.520 € Umsatzsteuer und 9.520 € brutto. Ob der Kunde die Steuer als Vorsteuer ziehen kann, entscheidet, ob Sie den Nettopreis erhöhen oder den bisherigen Bruttopreis in Netto und Steuer zerlegen. Beides rechnet der Mehrwertsteuerrechner.

Was sich praktisch ändert

Die Grenzen im Zusammenhang stehen bei der Kleinunternehmerregelung.

Quellen und Stand

Zuletzt auf diesen Seiten geprüft: 24. Oktober 2026.