Mehrwertsteuerrechner · EU und Grenze

Grenzüberschreitend rechnen

Die deutsche Kleinunternehmerregelung und die Regeln für Verkäufe in andere EU-Länder sind zwei verschiedene Prüfungen. Wer die eine Grenze einhält, kann die andere schon überschritten haben.

Deutsche Grenzen

Im Inland bleiben es 25.000 € Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, netto. Details und der kleine Rechner stehen bei der Kleinunternehmerregelung.

Andere EU-Länder

Seit 2025 können auch in einem anderen Mitgliedstaat ansässige kleine Unternehmen die dortige Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn der Umsatz in der ganzen EU 100.000 € im laufenden und im vorangegangenen Jahr nicht übersteigt und die nationale Grenze des Ziellandes eingehalten ist. Dafür gibt es eine besondere Identifikationsnummer und ein Meldeverfahren über den Sitzstaat. Das ist kein Automatismus der deutschen Rechnung ohne Steuer.

Verkäufe an Verbraucher in der EU

Für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und für digitale Leistungen an Verbraucher gibt es eine gemeinsame Schwelle von 10.000 € im Jahr, bezogen auf diese grenzüberschreitenden Umsätze. Darunter kann die Umsatzsteuer noch im Sitzstaat anfallen. Darüber gilt der Satz des Landes, in dem der Kunde wohnt, und die Steuer wird dort geschuldet oder über den One-Stop-Shop gemeldet. Der Standardsatz dieses Landes steht in der Tabelle der EU-Sätze und im Mehrwertsteuerrechner, sobald Sie das Land wählen.

Die 10.000 € haben mit den 25.000 € der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun. Ein kleiner deutscher Händler kann die eine Grenze einhalten und die andere schon überschritten haben.

Quellen und Stand

Zuletzt auf diesen Seiten geprüft: 24. Oktober 2026.