Mehrwertsteuerrechner · Öffentliche Hand

Umsatzsteuer der öffentlichen Hand

§ 2b UStG bestimmt neu, wann eine juristische Person des öffentlichen Rechts Unternehmer ist. Die Vorschrift ist schon lange im Gesetz. Für Einrichtungen, die gegenüber dem Finanzamt am alten Recht festgehalten haben, endet diese Übergangsregelung mit Ablauf des 31. Dezember 2026.

Ab dem 1. Januar 2027

Wer die Option auf das bis Ende 2015 geltende Recht wirksam erklärt und nicht widerrufen hat, wendet § 2b UStG auf Leistungen an, die ab dem 1. Januar 2027 ausgeführt werden. Einrichtungen, die nach 2016 entstanden sind oder die Option schon widerrufen haben, wenden die Vorschrift bereits an. Eine weitere Verlängerung über 2026 hinaus ist im Jahressteuergesetz 2024 nicht angelegt.

Der Maßstab

Es kommt nicht mehr in erster Linie auf einen Betrieb gewerblicher Art an. Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt sind nicht unternehmerisch, es sei denn, eine Behandlung als Nichtunternehmer würde zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen. Das Gesetz nennt Fälle, in denen solche Verzerrungen insbesondere nicht vorliegen: wenn der Umsatz aus gleichartigen Tätigkeiten im Jahr voraussichtlich 17.500 € nicht übersteigt, oder wenn vergleichbare private Leistungen ohne Optionsrecht steuerfrei sind. Bei Leistungen an eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts fehlen größere Verzerrungen insbesondere auch dann, wenn nur die öffentliche Hand leisten darf oder wenn eine gesetzlich beschriebene Zusammenarbeit vorliegt. Einige Tätigkeiten, etwa bestimmte Vermessungsaufgaben und die Katalogtätigkeiten des Anhangs I der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, sind davon unabhängig unternehmerisch.

Wo eine Tätigkeit unternehmerisch wird, gelten die normalen Sätze. 19 % oder 7 % rechnet der Mehrwertsteuerrechner. Ob eine konkrete Gebühr, ein Stellplatz, eine Kantine oder eine interkommunale Zusammenarbeit darunter fällt, ist eine Prüfung des einzelnen Leistungsverhältnisses und kein Schalter, den eine Webseite umlegen kann.

Quellen und Stand

Zuletzt auf diesen Seiten geprüft: 24. Oktober 2026.